Wichtige Informationen zum Auslandsservice

Liebe Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher,

Nach der Einführung der Datenschutzgrundverordnung ist es erforderlich geworden, dass eine Kontaktdatenverwaltung der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland, nur mehr mit aktiver Mitarbeit der betroffenen Personen durch Selbstregistrierung geführt werden kann. Falls Sie also Interesse haben, hinkünftig von der zuständigen Botschaft oder Generalkonsulat z.B. bei bevorstehenden Wahlen oder in Krisensituationen etc. informiert zu werden, möchten wir dazu raten, sich als Auslandsösterreicher/in zu registrieren.  Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie bereits registriert sind bzw. Ihre Registrierung noch gültig ist, schreiben Sie bitte eine Mailnachricht an die zuständige Botschaft oder Berufsgeneralkonsulat.

Sollten Sie sich noch nicht mit dem neuen Auslandsservice vertraut gemacht haben, möchten wir gerne Ihr Interesse wecken. Sie können sich sowohl über den Computer als auch über Ihr Handy (Android und iOS) anmelden. Nachdem Sie Ihren Account angelegt und sich als Auslandsösterreicher angemeldet haben, können Sie Ihre Daten jederzeit und an jedem Ort selbständig ändern. Ebenso haben Sie jetzt als Auslandsösterreicher die Möglichkeit, sich als Reisender für andere Länder einzutragen. Als Hilfestellung zur Registrierung schauen Sie sich bitte ein Video unter https://www.youtube.com/watch?v=N7M7CRqtdAA an, in dem diese APP beschrieben wird.

Sowohl die Registrierung als Auslandsösterreicher wie auch als Reisender ermöglicht es den Vertretungsbehörden, rasch, unbürokratisch und effizient Hilfe zu leisten sowie Sie über aktuelle Entwicklungen zu informieren, wenn Sie dies möchten.

Hier der LINK für die Auslandsregistrierung: https://auslandsregistrierung.bmeia.gv.at/#/  

Helfen Sie den österreichischen Vertretungsbehörden, Ihnen zu helfen!

Wir möchten Sie auch bitten zu prüfen, ob (falls überhaupt) Ihre Registrierung in der Wählerevidenz in jener österreichischen Gemeinde, wo Sie zuletzt wohnhaft waren, noch gültig ist. Diese Wählerevidenzregistrierung läuft automatisch nach 10 Jahren ab bzw. wird ungültig und die betroffenen Auslandsösterreicher/innen sollten (sofern noch Interesse dafür besteht) diese Registrierung erneuern. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des österreichischen Außenministeriums unter:

https://www.bmeia.gv.at/reise-services/leben-im-ausland/wahlen-und-direkte-demokratie-allgemeines/

Jede Adressänderung innerhalb der 10 Jahre Gültigkeit der Eintragung, sollte auch der Wählerevidenzgemeinde mitgeteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Konsularabteilung der ÖB Berlin

PS: Eine Kurzanleitung finden Sie unter folgendem Link:
https://oesterreichisch-deutsche-ges.de/registrierung-auslandsservice/

 

Fotocredits: BMEIA/ÖB Berlin