Informationen im Nachgang zur Weltbundtagung in Graz (2023)

Michael Schöpf, 2. Schatzmeister des DÖVD und Vizepräsident des Club Austria in Hannover, hat folgende Informationen für österreichische Landsleute in aller Welt zusammengefasst:

1.    App Auslandsservice des Außenministeriums


Derzeit (Stand 9-2023) leben knapp 590.000 unserer Landsleute im Ausland. Mehr als drei Viertel von ihnen haben ihren Wohnsitz in Deutschland (256.000), der Schweiz (67.000), Großbritannien (36.900), den USA (38.000), Australien (20.000), Israel (15.500), Spanien (12.000) sowie Brasilien und Argentinien (jeweils 10.000).

Im Ausland lebende Landsleute sowie Reisenden empfiehlt das Außenministerium dringend eine Registrierung als Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher an der jeweiligen Vertretungsbehörde. Die Registrierung kann entweder über die Homepage des Außenministeriums oder über die Auslandsservice App (für iOS und Android) erfolgen. Die Registrierung ermöglicht es den Vertretungsbehörden, rasch, unbürokratisch und effizient Hilfe zu leisten.

https://www.bmeia.gv.at/reise-services/auslandsservice/

2.    Wählerevidenz

Landsleute mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher) müssen – im Gegensatz zu Landsleuten mit Hauptwohnsitz in Österreich – einen Antrag stellen, um in die (Europa-)Wählerevidenz aufgenommen zu werden bzw. um darin zu verbleiben (https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/wahlen/2/2/Seite.320321.html).

Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher sind wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt bei Wahlen auf Bundesebene (BundespräsidentenwahlNationalratswahlEuropawahl), Volksbefragungen und Volksabstimmungen. Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher haben grundsätzlich das Recht an Europawahlen in Österreich teilzunehmen, und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen, unabhängig davon ob sich ihr Hauptwohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union befindet oder nicht.

Der AÖWB (Auslandsösterreicher-Weltbund) hat in Graz nochmals
darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher in Österreich wählen.


Denn nur so nimmt die Politik in Österreich wahr, dass Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher mit fast 600.00 Personen eine wichtige Wählergruppe sind, und deren Interessenverband, der AÖWB wirtschaftlich besser ausgestattet werden muss.

Der Antrag auf Erfassung in der (Europa-)Wählerevidenz ist für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher jederzeit möglich. Die Eintragungen behalten für zehn Jahre ihre Gültigkeit und müssen dann erneuert werden. Vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist informiert die jeweils zuständige Gemeinde die Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher über die bevorstehende Streichung und erinnert an eine Verlängerungsmöglichkeit (für weitere zehn Jahre).

Antrag: https://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?leistung=LA-HP-GL-Waehlerevidenz_Auslandsoesterreicher&quelle=HELP&flow=LO

Ausfüllanleitung: https://www.help.gv.at/linkaufloesung/applikation-flow?leistung=LA-HP-GL-AntragEintragungWaehlerevidenz_Anleitung_PDF&quelle=HELP&flow=FO

3.    RotWeissRot (Podcasts) zum Anhören

Anlässlich dieser WELTBUND-Tagung 2023 in Graz veröffentlicht der AÖWB die erste Ausgabe seines RotWeissRot Podcasts auf Deutsch und Englisch, der ab sofort allen Interessierten über https://www.weltbund.at/podcast oder den QR-Code zum Download zur Verfügung steht. https://www.weltbund.at/neuigkeiten/rotweissrot-podcast-anlaesslich-der-weltbund-tagung-2023/

Der RotWeissRot Podcast ist auch auf
gängigen Audioplattformen wie z. B.
Spotify und Google Podcasts verfügbar.

4.    Auslandsösterreicher-Fonds


Für die Betreuung von in Not geratenen Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher wurde im Jahr 1967 per Gesetz der Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF) errichtet. Aktuelle gesetzliche Regelung seit 1. Jänner 2007 ist das Auslandsösterreicher-Fonds-Gesetz (AÖF-G)


Der Auslandsösterreicher-Fonds verfolgt den Zweck, österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, zur Überbrückung vorübergehender Not oder zur Linderung andauernder materieller Not einmalige oder periodische Zuwendungen zu gewähren. Bei den Leistungen des Fonds handelt es sich um ergänzende Unterstützungen wie etwa die Sozialhilfe in Österreich, nicht aber um eine Art Ersatzpension zur Bestreitung des gesamten Lebensunterhalts im Ausland.


Zuwendungen können nur dann gewährt werden, wenn das Einkommen und das verwertbare Vermögen der antragstellenden Personen sowie Leistungen unterhaltspflichtiger Angehöriger nicht ausreichen, um den Lebensbedarf zu sichern.

2022 wurden 530.000 Euro an 900 Personen zuerkannt.

https://www.bmeia.gv.at/oeb-peking/service-fuer-buergerinnen/information-fuer-auslandsoesterreicherinnen-und-auslandsoesterreicher/auslandsoesterreicher-fonds.

5.    ID Austria

Auch Landsleute, die zurzeit im Ausland leben können jetzt ihr Mobiltelefon mit der ID Austria zum virtuellen Ausweis machen.

https://www.oesterreich.gv.at/id-austria.html

6.    Interessante Artikel und Verlinkungen

Über folgende Partner wird in einer der nächsten Ausgaben berichtet:


7.    Fotos und Filme von der Weltbund-Tagung in Graz

Kurzfilm der Tagung (Josef Labschütz)
https://austausch.clubaustria.cloud/index.php/s/BWKHM7XtBKbidJY

753 Fotos (Roland K. Pirker)

https://flic.kr/s/aHBqjAUPwL

Steierischer Abend beim Auslandsösterreicher-Weltbund (Youtube – Gerhard Leitsmüller)
https://www.youtube.com/watch?v=2IS0shRh3Jo

Fotos weiterer (Weltbund)Tagungen

https://www.flickr.com/photos/130375543@N03/albums/with/72177720311216788